Fragen zu Messpunkt, Höhe und Schnittzeiten treffen auf enge Fristen.
Der Bundesgerichtshof hat eine Leitentscheidung zur zulässigen Höhe von Hecken an Grundstücksgrenzen getroffen. Das Urteil klärt, wo die Höhe gemessen wird, welche Abstände gelten und wie Nachbarn ihre Ansprüche fristgerecht durchsetzen. Wer jetzt falsch reagiert, riskiert Konflikte, Kosten und verpasste Termine.
Was das Urteil für Ihren Garten bedeutet
Hecken strukturieren Gärten, schützen vor Blicken und dämpfen Lärm. An der Grenze treffen aber Interessen aufeinander. Das neue Urteil bringt Ordnung in zentrale Streitpunkte. Es präzisiert den Messpunkt, ordnet die Ansprüche zwischen Nachbarn und verweist auf die landesrechtlichen Abstands- und Höhenvorgaben.
Die Heckenhöhe ist ab der natürlichen Geländeoberfläche am Standort der Hecke zu messen, nicht von aufgeschüttetem Erdreich oder erhöhten Beeten.
Damit stoppt das Gericht den verbreiteten Trick, die Hecke „höherzulegen“, um mehr Sichtschutz zu gewinnen. Entscheidend bleibt die tatsächliche Bodenlinie dort, wo die Hecke wurzelt.
Der verbindliche Messpunkt
Das Gericht verankert den Messpunkt eindeutig am natürlichen Gelände. Aufschüttungen, Stützmauern oder Hochbeete neben der Hecke verändern den Messpunkt nicht. Bei geneigtem Gelände zählt die senkrechte Messung ab Fußpunkt der Hecke. Terrassenkanten, Mauerkronen oder Rasenkantensteine dienen nicht als Bezug.
Aufschüttungen erhöhen die zulässige Heckenhöhe nicht. Maßgeblich bleibt der gewachsene Boden am Heckenstandort.
Wer die Hecke später umpflanzt oder aufnimmt und versetzt, setzt damit auch den maßgeblichen Messort neu. Das kann Nachbaransprüche auslösen, sobald Grenzabstände unterschritten oder Höhen überschritten werden.
Abstände zur Grundstücksgrenze
Welche Abstände und Höhen gelten, bestimmen die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer. Sie weichen teils deutlich voneinander ab. Häufig finden sich Staffelungen: Je näher die Hecke an der Grenze steht, desto geringer darf sie sein. Weit verbreitet sind Richtwerte von 50 Zentimetern Grenzabstand für bis zu 2 Meter Heckenhöhe. Andere Länder kennen 75 Zentimeter oder 1 Meter Abstände für höhere Hecken, teils mit Übergangsfristen für Bestandshecken.
Für Neubepflanzungen gilt: Vor dem Setzen den landesrechtlichen Katalog prüfen. Für bestehende Hecken: Bestandsschutz kann greifen, wenn die Pflanzung rechtmäßig war und unverändert blieb. Veränderungen am Standort oder eine massive Erhöhung der Höhe beenden diesen Schutz oft.
- Häufige Staffel: bis 50 cm Abstand → maximal ca. 2 m Höhe.
- Mehr Abstand ermöglicht mehr Höhe, abgestuft nach Landesrecht.
- Bestandsschutz nur bei unveränderter Lage und rechtmäßiger Pflanzung.
- Gemeinsame Hecken gelten oft als gemeinschaftliche Einfriedung mit Sonderregeln.
Nachbarrechte und Fristen
Überragende Hecken lösen Ansprüche aus. Der betroffene Nachbar kann Rückschnitt auf die zulässige Höhe verlangen. Voraussetzung ist ein wirksames Verlangen mit Fristsetzung. Ohne Einigung drohen Schlichtungsverfahren oder Klage, je nach Bundesland oft erst nach obligatorischer Schlichtung.
Zur Verjährung stellt der Bundesgerichtshof auf die regelmäßige Frist nach Bürgerlichem Gesetzbuch ab. Ansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren. Beginn ist das Jahresende, in dem die Hecke die zulässige Höhe überschritt und der Nachbar davon Kenntnis hatte oder haben musste. Wiederholte Weigerungen verlängern die Frist nicht automatisch.
Drei Jahre ab Jahresende: Wer zu spät reagiert, kann den Rückschnitt zwar noch erwarten, verliert aber den durchsetzbaren Anspruch.
Praktisch bedeutet das: Überschreitungen dokumentieren, den Eigentümer schriftlich informieren, eine angemessene Frist setzen und, falls nötig, rechtzeitig das Schlichtungsverfahren starten.
Naturschutz und Schnittzeiten
Neben Nachbarrecht gilt das Bundesnaturschutzgesetz. Vom 1. März bis 30. September sind starke Rückschnitte und das „Auf-den-Stock-setzen“ verboten. Pflegeschnitte zur Formkorrektur bleiben erlaubt, solange keine Nester beeinträchtigt werden. Größere Maßnahmen gehören in das Zeitfenster von Oktober bis Februar. Wer gegen Naturschutzregeln verstößt, riskiert Bußgelder.
So messen und handeln Sie richtig
Schritt für Schritt vorgehen
- Messpunkt ermitteln: natürlichen Boden am Heckenfuß freilegen, nicht von Aufschüttungen ausgehen.
- Höhe senkrecht messen: Maßband am Boden anlegen, bis zur Heckenoberkante führen.
- Grenzabstand prüfen: Abstand zur Grenze oder zur Grenzlinie messen, Zaunflucht nicht mit Grenze verwechseln.
- Fotos machen: Datum, Messpunkte und Maßband ablichten, Messwerte notieren.
- Landesrecht checken: zulässige Kombi aus Abstand und Höhe recherchieren, Ausnahmen beachten.
- Gespräch suchen: Ergebnis freundlich mitteilen, Frist von zwei bis vier Wochen vorschlagen.
- Schlichtung sichern: bei fehlender Einigung die örtliche Schiedsstelle einschalten, Fristen notieren.
Kernpunkte auf einen blick
| Aspekt | Kernaussage | Zahl/Beispiel |
|---|---|---|
| Messpunkt | Natürliche Geländeoberfläche am Heckenstandort | Senkrecht ab gewachsenem Boden |
| Abstand/Höhe | Landesrechtliche Staffelungen | Oft 50 cm → 2 m |
| Verjährung | Regelmäßige Frist nach BGB | 3 Jahre ab Jahresende |
| Schnittzeit | Starker Rückschnitt außerhalb der Brutzeit | 01.10.–28.02. |
| Vorgehen | Dokumentation, Frist, Schlichtung | 2–4 Wochen Frist üblich |
Praxisbeispiel aus dem Alltag
Eine Thujahecke steht 40 Zentimeter von der Grenze entfernt. Der Eigentümer hat das Beet um 30 Zentimeter aufgeschüttet. Die Hecke misst ab Beetkante 2,30 Meter. Gemessen wird ab dem gewachsenen Boden am Heckenfuß. Ergibt die Messung 2,60 Meter, liegt eine Überschreitung vor. Der Nachbar kann Rückschnitt auf die zulässige Höhe verlangen. In der Brutzeit beschränkt sich der Eingriff auf Pflegeschnitt. Der vollständige Rückschnitt folgt zwischen Oktober und Februar. Der Anspruch verjährt, wenn drei Jahre ohne Schritt verstrichen sind.
Rechte, Pflichten und Risiken
Wann Einigung schneller hilft
Ein kurzer Austausch spart Geld und Nerven. Oft lässt sich eine Einigung finden: temporärer Sichtschutz, abgestufter Rückschnitt oder Ersatzpflanzung an neuem Standort mit mehr Abstand. Wer freiwillig schneidet, vermeidet Anwalts- und Schlichtungskosten. Wer blockiert, riskiert Prozess, Zwangsgeld und Streitwert nach Heckenlänge.
Typische Fehler vermeiden
- Vom falschen Niveau messen und so vermeintlich „zulässige“ Höhe erzeugen.
- Grenzlinie mit Zaunflucht verwechseln und Abstände falsch ansetzen.
- Brutzeit ignorieren und einen unzulässigen starken Schnitt beauftragen.
- Ohne Fristsetzung handeln und dadurch Fristen oder Beweislage schwächen.
Nützliche Zusatzinfos für Eigentümer
Wer neu pflanzt, sollte eine „Wachstumsreserve“ einplanen. Setzen Sie die Hecke einige Zentimeter weiter von der Grenze entfernt, als gerade zulässig wäre. So bleibt nach Jahren mit Zuwachs noch Spielraum. Wählen Sie Arten, die sich gut schneiden lassen und langsam wachsen. Das reduziert Pflegekosten und Streit.
Eine kurze Simulation hilft bei der Planung: Rechnen Sie mit 15 bis 25 Zentimetern Zuwachs pro Jahr bei dichter Hecke. Starten Sie bei 1,60 Meter, erreichen Sie nach zwei Jahren etwa 1,90 Meter. Für 2,10 Meter brauchen Sie drei bis vier Jahre. Wer Sichtschutz früher braucht, ergänzt in der Startphase mit leichten Elementen, bis die Hecke die Zielhöhe erreicht, ohne den gesetzlichen Rahmen zu sprengen.









Enfin une règle claire sur le point de mesure (sol naturel) — fini la “haie surélevée” pour gratter 30 cm. Merci pour les explications ! 🙂
Sérieusement, trois ans à compter du 31 décembre… et si la haie dépasse chaque saison, la prescrption ne repart vraiment pas? Ça me paraît illogique.