Wer fährt, spürt Veränderungen öfter als gedacht.
Jetzt wird es konkret: EU-Vorgaben greifen, Fristen laufen ab, Kosten verschieben sich. Wer vorbereitet ist, vermeidet Ärger und spart im Zweifel echtes Geld.
Euro 7: was wirklich auf fahrer zukommt
Die nächste Abgasstufe startet in zwei Etappen. Ab dem 29. November 2026 gilt Euro 7 zunächst für neu entwickelte Pkw und leichte Transporter. Ende 2027 betrifft sie dann alle Neuzulassungen dieser Klassen. Für Busse und schwere Nutzfahrzeuge folgen die Stichtage 2028 beziehungsweise 2029.
Die bekannten Grenzwerte bleiben weitgehend stabil. Neu ist die präzisere Erfassung ultrafeiner Partikel ab zehn Nanometern. Das betrifft vor allem Ottomotoren. Zudem wandert der Blick weg vom Auspuff: Abriebpartikel von Reifen und Bremsen werden künftig reguliert. Einheitliche Grenzwerte gelten hier ab 2035.
Euro 7 verlangt längere Haltbarkeit: Abgasnachbehandlung muss über 160.000 Kilometer oder acht Jahre sauber arbeiten.
Auch Elektroautos rücken stärker ins Regelwerk. Für E-Autos und Plug-in-Hybride gelten erstmals Anforderungen an die Batteriestabilität über die Nutzungszeit. Hersteller müssen Manipulationsschutz und Datenerfassung verbessern. Behörden können Emissionen damit realistischer im Alltag prüfen.
Reifen- und bremsabrieb im blick
Reifen wählen künftig nicht nur Grip und Geräusch. Partikelemissionen werden zum Kriterium. Bremsanlagen mit geringerem Abrieb gewinnen an Bedeutung, zum Beispiel geschlossene Systeme oder Beschichtungen. Wer viel Stadt fährt, profitiert davon schneller – dort entsteht ein Großteil der Partikel.
Ab 2035 gelten EU-weit einheitliche Grenzwerte für Partikel aus Reifen und Bremsen.
Elektronischer notruf: next generation ecall
Ab 2026 gehört die modernisierte Notruftechnik in neue Pkw- und leichten Transporter-Typen. Der Next Generation eCall nutzt aktuelle Mobilfunknetze statt 2G/3G und übermittelt Notfalldaten stabiler und schneller. Ab 1. Januar 2027 kommen Neuwagen ohne diese Technik nicht mehr durch die Zulassung.
Stichtage: 1. Januar 2026 für neue Typgenehmigungen, 1. Januar 2027 für alle Neuwagenzulassungen.
Für bereits zugelassene Fahrzeuge steht aktuell keine Nachrüstungspflicht im Raum. Wer 2026 ein neues Auto plant, sollte prüfen, ob der Hersteller den NG-eCall bereits in Serie hat – das erspart Wartezeit bei der Typgenehmigung.
Führerschein und hauptuntersuchung: fristen, farben, gebühren
Beim Führerschein läuft die Umtauschwelle weiter. Alle Dokumente mit Ausstellungsdatum 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 in den fälschungssicheren Kartenführerschein gewechselt werden. Wer nach dem Stichtag mit dem alten Papier fährt, zahlt bei Kontrolle ein Verwarngeld von zehn Euro und muss den Tausch belegen. Ohne Nachweis droht ein weiteres Bußgeld. Der neue Führerschein kostet 25 Euro und gilt 15 Jahre.
Die nächste Gruppe – Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 – folgt bis zum 19. Januar 2027.
Was die plakette 2026 bedeutet
Steht am Nummernschild eine blaue Plakette, ist 2026 die Hauptuntersuchung fällig. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es braun. Nächster Termin: 2028. Für Neuwagen bis 3,5 Tonnen gilt bei Erstzulassung eine dreijährige Frist.
Überziehung kostet: bis zwei Monate 15 Euro, zwei bis acht Monate 25 Euro, ab acht Monaten 60 Euro und ein Punkt.
Fahrtenschreiber für leichte transporter
Neue Pflichten für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Fahrten: Ab 1. Juli 2026 brauchen leichte Nutzfahrzeuge von 2,5 bis 3,5 Tonnen im Auslandsverkehr oder bei Kabotage intelligente Fahrtenschreiber. Rein nationale, nicht-kommerzielle Fahrten oder klassischer Werkverkehr ohne Fahrertätigkeit als Hauptberuf bleiben ausgenommen.
Die zweite Gerätegeneration dokumentiert Lenk- und Ruhezeiten, Grenzübertritte und erkennt Manipulationsversuche. Betriebe müssen Daten sichern, Fahrpersonal schulen und die Tourenplanung anpassen. Verstöße können teuer werden und im schlimmsten Fall zur Stilllegung führen.
Versicherung und kosten: typklassen und co2-preis
Zum Jahreswechsel ändert sich die Typklassenstatistik. Etwa zehn Millionen Versicherte spüren die neuen Einstufungen. Rund 5,9 Millionen rutschen höher, 4,5 Millionen profitieren von günstigeren Klassen. Wer deutlich mehr zahlt, sollte das Tarifpaket prüfen – manchmal hilft eine andere SF-Klasse, ein Wechsel des Kilometerpakets oder ein passender Werkstatt- und Telematikbaustein.
Parallel steigt der nationale CO2-Preis auf die nächste Stufe. Für 2026 steht ein Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne im Raum. Die Umsatzsteuer kommt noch obendrauf. Bei 65 Euro verteuert sich Benzin um etwa 18,6 Cent pro Liter, Diesel um rund 20,5 Cent – gerechnet gegenüber dem Niveau von 2021.
CO2-Preis 2026: 55–65 Euro je Tonne. Bei 65 Euro: +18,6 Cent/l Benzin, +20,5 Cent/l Diesel.
Rechenbeispiel für den jahresbedarf
Wer 12.000 Kilometer mit 7,0 l/100 km fährt, tankt etwa 840 Liter. Bei +18,6 Cent pro Liter entstehen rund 156 Euro Mehrkosten im Jahr. Dieselpendler mit 6,0 l/100 km kommen bei 12.000 Kilometern auf etwa 720 Liter und damit gut 147 Euro zusätzlich (20,5 Cent je Liter zugrunde gelegt).
Deutschlandticket und dienstwagen-regeln
Das Deutschlandticket wird zum 1. Januar 2026 auf 63 Euro angehoben. Die Länder planen einen Index für künftige Preisfortschreibungen. Weiterhin sind regionale Ermäßigungen möglich, etwa für Auszubildende, Schüler oder Sozialtickets. Für viele Pendler bleibt das Abo trotz Erhöhung eine solide Alternative zum Auto im Stadtverkehr.
Bei privat genutzten, vollelektrischen Dienstwagen gilt seit 1. Juli 2025 eine höhere Preisgrenze für die reduzierte Besteuerung: Statt 70.000 Euro zählen nun 100.000 Euro als Schwelle. Bis dahin bleibt es bei 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil. Liegt der Listenpreis darüber, greift 0,5 Prozent. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bleiben bei einem Prozent. Zusätzlich können Unternehmen E-Fahrzeuge, die sie zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 neu anschaffen, degressiv abschreiben.
Die wichtigsten termine auf einen blick
| Datum | Änderung |
|---|---|
| 29.11.2026 | Euro 7 für neu entwickelte Pkw und leichte Transporter |
| 01.01.2026 | NG-eCall für neue Fahrzeugtypen (Pkw/leichte Transporter) |
| 19.01.2026 | Frist Führerschein-Umtausch Jahrgänge 1999–2001 |
| 01.07.2026 | Intelligente Fahrtenschreiber für leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr |
| 01.01.2027 | Neuzulassungen nur noch mit NG-eCall |
| 2035 | Grenzwerte für Reifen- und Bremsabrieb |
So bereiten sie sich vor
- Führerschein prüfen: Ausstellungsdatum checken, rechtzeitig Termin beim Amt sichern.
- Hauptuntersuchung einplanen: Blaue Plakette 2026 fällig – Verzögerungen vermeiden.
- Versicherung vergleichen: Neue Typklasse abfragen, Tarif und Fahrleistung anpassen.
- Kraftstoffbudget kalkulieren: CO2-Preis einkalkulieren, Fahrten bündeln, effiziente Reifen wählen.
- Unternehmen: Fahrtenschreiber-Pflicht prüfen, Personal schulen, Datenmanagement aufsetzen.
Zusätzliche hinweise für betriebe
Wer Flotten mit leichten Transportern europaweit einsetzt, sollte die Gerätebestellung früh starten. Werkstatttermine werden knapp. Schulungen zu Lenk- und Ruhezeiten sparen später Bußgelder. Archivierungsfristen und Exportformate gehören in die Checkliste der Disposition.
Was fahrer noch beachten können
Richtig gewartete Fahrzeuge emittieren weniger Partikel. Staubarme Bremsbeläge oder aerodynamisch optimierte Felgen mindern Abrieb. Wer viel Kurzstrecke fährt, sollte auf rollwiderstandsarme Reifen achten – das hilft beim Verbrauch und reduziert Kosten, gerade mit dem höheren CO2-Preis.
Kleine Stellschrauben wirken: rollwiderstandsarme Reifen, regelmäßiger Reifendruckcheck, vorausschauendes Bremsen.
Noch ein Blick auf die Steuern: Die begünstigte Versteuerung für elektrische Dienstwagen bleibt attraktiv, besonders unter 100.000 Euro Listenpreis. Unternehmen können mit der degressiven Abschreibung Beschaffungsspitzen glätten. Wer 2026 anschafft, nutzt beide Effekte parallel. Pendler sollten das Deutschlandticket mitrechnen – in Kombination mit einem kleinen Auto oder Carsharing kann es die Monatskosten senken.








