Die Bundesregierung zieht die Reißleine an den Deckeln der Sozialabgaben. Die Beitragsbemessungsgrenzen in Rente, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung steigen. Der Schritt folgt einer festen Formel, die die Lohnentwicklung abbildet. Für die allermeisten Beschäftigten bleibt alles wie bisher. Wer sehr gut verdient, spürt einen höheren Abzug. Arbeitgeber zahlen den gleichen Anteil.
Was sich 2026 konkret ändert
Die neuen Schwellenwerte definieren, bis zu welchem Einkommen Beiträge fällig werden. Einkommensteile darüber bleiben beitragsfrei.
| Bereich | Neue Grenze 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Rentenversicherung (monatlich) | 8.450 Euro | Zuvor 8.050 Euro |
| Allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung (jährlich) | 101.400 Euro | Jahreswert |
| Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (jährlich) | 69.750 Euro | Beitragsbemessungsgrenze |
| Jahresarbeitsentgeltgrenze (Wechsel PKV) | 77.400 Euro | Grenze für den Wechsel in die PKV |
In der Rentenversicherung werden für Topverdiener monatlich bis zu 400 Euro zusätzlich beitragspflichtig – je zur Hälfte geteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Warum die Grenzen steigen
Die Anpassung folgt einem gesetzlich festgelegten Mechanismus. Maßstab ist die Lohnentwicklung des Vorjahres. Für 2026 fließt ein Lohnplus von 5,16 Prozent aus 2024 in die Berechnung ein. Höhere Grenzen sichern Einnahmen der Sozialkassen. Die Ausgaben wachsen mit, weil Leistungen wie die Rente den Löhnen folgen. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Der Start gilt regulär ab 1. Januar 2026.
Was das für Beschäftigte bedeutet
Wer unterhalb der bisherigen Grenzen verdient, zahlt 2026 nicht mehr. Das betrifft die große Mehrheit. Wer oberhalb der alten Schwellen liegt, trägt zusätzliche Beiträge, weil ein größerer Teil des Gehalts in die Berechnung rückt.
Die Mehrbelastung in der Rentenversicherung liegt bei rund 37 Euro im Monat für Beschäftigte mit Einkommen oberhalb der alten Grenze. Arbeitgeber zahlen denselben Betrag.
Ein Beispiel zeigt die Logik:
- Bruttogehalt 8.500 Euro monatlich: 2025 lagen 450 Euro über der Renten-Grenze (8.050) und blieben beitragsfrei. 2026 liegen nur noch 50 Euro über der neuen Grenze (8.450). Damit werden 400 Euro zusätzlich verbeitragt. Der Arbeitnehmeranteil bei 18,6 Prozent Beitragssatz: rund 37 Euro pro Monat extra.
- Bruttogehalt 9.000 Euro: Der zusätzliche beitragspflichtige Teil in der Rente steigt ebenfalls um 400 Euro. Die Mehrbelastung entspricht dem obigen Beispiel.
In Kranken- und Pflegeversicherung greift die neue jährliche Bemessungsgrenze von 69.750 Euro. Liegt das Jahreseinkommen darüber, erhöhen sich die Abzüge entsprechend auf den zusätzlichen Korridor bis zur neuen Grenze. Die genaue Höhe hängt vom Kassen-Zusatzbeitrag und vom Pflegebeitrag ab.
Begriffe knapp erklärt
- Beitragsbemessungsgrenze: Obergrenze des Entgelts, bis zu der Beiträge zur jeweiligen Versicherung anfallen. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.
- Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Schwelle, ab der Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. Wer langfristig darüber liegt, hat Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV.
Auswirkungen auf Arbeitgeber
Unternehmen kalkulieren 2026 mit höheren Lohnnebenkosten für Spitzengehälter. Die paritätische Finanzierung wirkt auch hier: Jeder Euro zusätzlicher Beitrag teilt sich. Personalabteilungen sollten Gehaltsbänder und Budgets prüfen. Boni und Einmalzahlungen können die Jahresgrenzen berühren und Abgaben verschieben.
- Payroll prüfen: Läuft die Abrechnung ab Januar mit den neuen Limits?
- Verträge screenen: Variable Vergütung gegen die Grenzen planen.
- Kommunikation vorbereiten: Mitarbeitende mit hohen Gehältern transparent informieren.
Wechsel in die PKV: Was sich durch die neue JAEG ergibt
Mit 77.400 Euro steigt die Hürde für den Wechsel in die private Krankenversicherung. Wer knapp über der alten JAEG lag, kann seine Planung anpassen. Die Entscheidung will gut überlegt sein. PKV-Beiträge folgen dem Leistungsumfang, dem Alter und der Kalkulation des Versicherers. Ein Wechsel zurück in die GKV ist für Angestellte meist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Die neue JAEG erhöht die Schwelle für den PKV-Wechsel. Das schützt manche vor übereilten Entscheidungen, begrenzt aber die Wahlfreiheit knapp oberhalb der alten Grenze.
Häufige Fragen aus der Praxis
- Ab wann gelten die neuen Werte? Voraussichtlich ab 1. Januar 2026, nach Zustimmung des Bundesrats.
- Zählen Einmalzahlungen mit? Ja. Einmalzahlungen fließen in die Jahresrechnung ein und können die Grenzen erreichen oder überschreiten.
- Betrifft das Teilzeit? Ja. Maßgeblich ist die Höhe des Entgelts, nicht der Beschäftigungsumfang.
- Wirken sich die neuen Grenzen auf die Rentenhöhe aus? Nur indirekt. Mehr beitragspflichtiges Entgelt erhöht die eingezahlten Beiträge und damit perspektivisch die Rentenanwartschaft.
Rechenbeispiele für den Alltag
Fall 1: Gehalt knapp oberhalb der bisherigen Renten-Grenze
Brutto 8.300 Euro monatlich: 2025 lag ein kleiner Teil über 8.050 Euro und blieb beitragsfrei. 2026 liegt das Gehalt unter 8.450 Euro. Es fällt die Mehrbelastung in der Rentenversicherung weg, weil nichts zusätzlich in die Beitragspflicht hineinrutscht.
Fall 2: Gehalt deutlich darüber
Brutto 9.500 Euro monatlich: In der Rentenversicherung rutscht ein zusätzlicher Betrag von 400 Euro in die Beiträge. Der Arbeitnehmer zahlt rund 37 Euro mehr pro Monat, der Arbeitgeber ebenfalls. In der GKV/Pflege steigen die Abzüge auf den neuen Jahreskorridor bis 69.750 Euro, sofern das Vorjahreseinkommen die alte Grenze bereits übertroffen hat.
Was Sie jetzt tun können
- Lohnabrechnung checken: Stehen ab Januar die neuen Grenzwerte in der Abrechnung?
- Betriebliche Altersversorgung prüfen: Entgeltumwandlung senkt steuer- und sozialversicherungspflichtiges Entgelt, entlastet kurzfristig, reduziert aber auch Anwartschaften in der gesetzlichen Rente.
- Vorsorge mischen: Betriebliche, private und gesetzliche Bausteine kombinieren, um Risiken zu streuen.
- Bonuszahlung timen: Unternehmen können den Auszahlungszeitpunkt steuern, um planbar unter oder über Schwellen zu bleiben.
Wer die Auswirkungen für die eigene Situation greifbar machen will, rechnet mit seinem Bruttogehalt durch: Liegt das Monatsgehalt über 8.450 Euro, steigen die Rentenbeiträge auf maximal 400 Euro zusätzlich anrechenbares Entgelt. Der persönliche Abzug entspricht der eigenen Beitragshälfte. Bei Jahresgehältern über 69.750 Euro greifen in der GKV/Pflege höhere Abzüge auf den zusätzlichen Bereich bis zur neuen Grenze. Die konkreten Beträge richten sich nach Krankenkasse, Pflegekinderstatus und Bundesland-Regelungen zur Pflege.
Ein kurzer Blick auf die Begriffe hilft im Alltag: Die Beitragsbemessungsgrenze definiert die Höhe der Pflichtabgaben. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze definiert die Wahlfreiheit in der Krankenversicherung. Beide Werte bewegen Stellschrauben im System. Wer nah an den Schwellen verdient, sollte Gehalt, Boni und Vorsorgebeiträge künftig bewusster planen.







