Regierung passt Sozialabgaben an: Mit diesem Bruttogehalt zahlen Sie ab Januar höhere Beiträge – oder niedrigere

Regierung passt Sozialabgaben an: Mit diesem Bruttogehalt zahlen Sie ab Januar höhere Beiträge – oder niedrigere

Neue Grenzen verschieben, wer mehr in die Sozialkassen einzahlt und wer spürbar entlastet wird.

Die Regierung hat die Beitragsschwellen der Sozialversicherungen angehoben. Entscheidend sind die Beitragsbemessungsgrenzen, die sich am Lohntrend orientieren. Was das für Ihr Bruttogehalt konkret heißt, zeigt der Blick auf zentrale Zahlen und ein paar Beispiele.

Was hinter den neuen Grenzen steckt

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Bruttolohn Beiträge in die gesetzliche Sozialversicherung fällig werden. Einkommen oberhalb dieser Schwelle bleibt beitragsfrei. Seit 1959 folgt die Anpassung einem Automatismus: steigen die Löhne, steigen die Grenzen.

Das Bundeskabinett hat die Werte für das neue Jahr formal beschlossen. Eine weitere Parlamentsabstimmung entfällt. Damit greifen die neuen Sätze ab Januar auf allen Lohnzetteln.

Ab Januar gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen: 8.450 Euro in Rente/Arbeitslosenversicherung und 5.812,50 Euro in Kranken-/Pflegeversicherung pro Monat.

  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: Grenze steigt von 8.050 auf 8.450 Euro monatlich.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Grenze steigt von 5.512,50 auf 5.812,50 Euro monatlich.
  • Betroffen sind Millionen Beschäftigte mit mittleren bis hohen Einkommen.
  • Bei hohen Gehältern können die Mehrkosten im Jahr bis an die Marke von 1.800 Euro reichen.
  • Geringere und mittlere Einkommen spüren teils eine Entlastung, da die Grenzen steigen und der neue Steuertarif greift.

Wer mehr zahlt – und wie viel

Mehr zahlen vor allem Beschäftigte, deren Brutto oberhalb der alten Grenzen lag und auch die neuen Schwellen reißt. Denn der Teil zwischen alter und neuer Grenze wird jetzt beitragspflichtig. Das trifft vor allem die Kombination aus höherer Renten-/Arbeitslosen-BBG und der höheren Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Für Gutverdienende oberhalb von 8.450 Euro im Monat summieren sich die zusätzlichen Arbeitnehmerbeiträge im Jahr auf bis knapp 1.800 Euro. Der genaue Betrag hängt von Kasse, Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung, Pflegezuschlag für Kinderlose und Bundesland ab.

Beispiele für die monatliche Wirkung

Bruttogehalt Haushaltstyp Veränderung pro Monat
7.000 Euro Single +32,85 Euro Sozialabgaben
11.000 Euro Vierköpfige Familie +72,70 Euro Sozialabgaben
5.000 Euro Familie +12,50 Euro Netto
5.500 Euro Single +12,42 Euro Netto

Die Plus-Beträge beim Netto zeigen: Wer zwar gut verdient, aber noch unter den neuen Grenzen bleibt, profitiert von der Anhebung. Denn weniger vom Lohn fällt in die Beitragspflicht. Gleichzeitig wirkt der neue Steuertarif mit.

Ihre Faustregel: Liegt Ihr Brutto zwischen alter und neuer Grenze, sinken die Abgaben. Liegt es über der neuen, steigen sie.

Versicherungspflichtgrenze: Wechsel zur PKV wird schwieriger

Neben den Beitragsbemessungsgrenzen steigt auch die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung – allerdings erst ab 2026. Wer als Angestellte oder Angestellter von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln will, muss dann ein höheres regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt nachweisen.

  • Neue Grenze ab 2026: 6.450 Euro Brutto pro Monat (vorher 6.150 Euro).
  • Maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt, also Grundgehalt plus planbare Zulagen.
  • Einmalzahlungen zählen nur, wenn sie vertraglich garantiert sind.

Für viele Young Professionals mit steilem Gehaltsverlauf wird der PKV-Wechsel damit anspruchsvoller. Wer bereits privat versichert ist, bleibt es in der Regel, auch wenn das Einkommen später wieder unter die Grenze fällt. Beschäftigte sollten deshalb sorgfältig kalkulieren, ob ein Wechsel langfristig trägt, inklusive möglicher Beitragsdynamik im Alter.

Warum die Anpassung kommt – und worüber gestritten wird

Formal handelt es sich um einen Automatismus. Das Sozialrecht schreibt die jährliche Angleichung an die Lohnentwicklung vor. Die Fachabteilungen haben dafür eine Steigerungsrate im mittleren einstelligen Bereich angesetzt. Politischer Zündstoff blieb begrenzt, weil die Sozialkassen spürbare Finanzierungsdefizite tragen.

Gleichzeitig wächst der Druck, die Gesamtbelastung aus Steuern und Abgaben zu dämpfen. Wirtschaft und Verbände mahnen, der Abstand zwischen Brutto und Netto falle zu groß aus – auch bei mittleren Einkommen. Für das Jahr 2026 stehen größere Strukturreformen in Aussicht. Bis dahin wirken die neuen Grenzen unmittelbar auf alle Lohnzettel.

Mechanik statt Manöver: Steigen Löhne und Renten, steigen die Berechnungsgrenzen – automatisch, ohne Extra-Gesetz.

So prüfen Sie Ihren Lohnzettel im Januar

  • Vergleichen Sie das SV-Brutto: Es liegt nun bis 8.450 Euro (Rente/Arbeitslosigkeit) und bis 5.812,50 Euro (Kranken/Pflege) in der Bemessung.
  • Kontrollieren Sie den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse. Er variiert je Kasse und beeinflusst die Monatslast.
  • Beachten Sie den Zuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose ab 23 Jahren.
  • Prüfen Sie Einmalzahlungen, Boni und Überstundenvergütungen. Sie können die monatliche Beitragsgrenze kurzfristig überschreiten.
  • Wer eine Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge nutzt, senkt sein beitragspflichtiges Entgelt. Das reduziert heute Abgaben, beeinflusst später aber die Rentenansprüche.
  • Jobticket, Dienstrad und Kinderbetreuungskostenzuschuss mindern unter Umständen das steuer- und beitragspflichtige Entgelt.

Kleine Strategie: variable Zahlungen staffeln

Variable Vergütungen wie Boni lassen sich oft zeitlich schieben. Das kann sich lohnen, wenn Sie knapp unter einer Grenze bleiben wollen. Ein Bonus im Monat mit ohnehin hoher Belastung treibt das SV-Brutto schneller an die Kappung heran. Sprechen Sie mit HR oder Payroll, denn Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen setzen Grenzen.

Kurzer Rechenweg für Ihre persönliche Veränderung

Sie können grob hochrechnen, wie sich die Anhebung bei Ihnen auswirkt. Der neue beitragspflichtige Teil entspricht der Differenz zwischen alter und neuer Grenze, multipliziert mit den jeweiligen Beitragssätzen. Als Richtwerte gelten: Rente 18,6 Prozent (Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte), Arbeitslosenversicherung rund 2,6 Prozent gesamt, Krankenversicherung 14,6 Prozent plus individueller Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung je nach Familienstand. Die tatsächliche Monatslast ergibt sich aus dem Arbeitnehmeranteil.

Beispiel gedanklich: Liegt Ihr Krankenkassen-Bemessungsentgelt monatlich 300 Euro höher als bisher, fallen darauf die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung an. Bei zusammen grob 18 bis 20 Prozent gesamt liegt Ihr Arbeitnehmeranteil bei etwa der Hälfte. Das zeigt, warum sich bei höheren Einkommen mehrere Hundert Euro pro Jahr addieren.

Was das für Selbständige, Minijobs und Teilzeit heißt

Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einkommensabhängigen Beiträgen spüren die neuen Grenzen über die festgelegten Mindest- und Höchstbeiträge. Wer privat krankenversichert ist, bleibt von der BBG unberührt, zahlt aber nach Tarif. Bei Minijobs ändert sich nichts am 538-Euro-Limit; die pauschalen Abgaben der Arbeitgeber laufen getrennt. In Teilzeit entscheidend: das regelmäßige Monatseinkommen. Wer unter den neuen Grenzen bleibt, kann reale Entlastungen sehen, vor allem durch den Steuer-Tarifwechsel.

Nützliche Zusatzinfos für den Jahresstart

Wer knapp unterhalb einer Grenze liegt, kann mit Gehaltsbausteinen steuern. Sachbezüge, Dienstfahrrad oder Zuschüsse zu Kinderbetreuung sind oft beitrags- und steuerbegünstigt. Das kann das SV-Brutto senken, ohne auf Netto zu verzichten. Gleichzeitig lohnt ein Blick in die Krankenkasse: Ein Kassenwechsel mit niedrigerem Zusatzbeitrag spart sofort.

Probieren Sie eine einfache Simulation: Nehmen Sie Ihr Brutto, prüfen Sie, welche Teile bis zur jeweiligen Grenze reichen, und rechnen Sie die Differenz zum Vorjahr mit den halben Beitragssätzen. So erhalten Sie eine Näherung für Ihren Arbeitnehmeranteil. Wer variable Gehaltsbestandteile hat, wiederholt das für die Monate mit Einmalzahlungen. Das wirkt realistischer als eine reine Jahresbetrachtung.

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