Rundfunkbeitrag ab Oktober: Wer sich alles davon befreien lassen kann

Rundfunkbeitrag ab Oktober: Wer sich alles davon befreien lassen kann

Mit ihnen kommt eine Pflicht, die leicht untergeht, aber bares Geld kostet.

Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro im Monat. Er finanziert ARD, ZDF und Deutschlandradio. Seit dem Wintersemester registrieren sich viele Erstsemester erstmals – und fragen sich: Muss ich zahlen, oder kann ich mich befreien lassen?

Wer muss zahlen?

Grundsätzlich gilt der Beitrag pro Wohnung, nicht pro Person. Es spielt keine Rolle, wie viele Menschen dort leben oder wie viele Geräte vorhanden sind. Auch das Auto zählt nicht extra.

Ein Haushalt, ein Beitrag: 18,36 Euro im Monat – unabhängig von Personen- oder Gerätezahl.

Wohnen mehrere Menschen zusammen, genügt eine Anmeldung. Idealerweise übernimmt eine Person die Zahlung und teilt die Kosten. Wer neu einzieht, prüft, ob bereits jemand zahlt, um Doppelzahlungen zu vermeiden.

Was gilt für wgs, pendler und zweitwohnungen?

  • WG: Eine Wohnung, ein Beitrag. Alle Mitbewohner teilen sich den Betrag, rechtlich genügt ein Beitragskonto.
  • Ehe- und Lebenspartner: Ebenfalls nur ein Beitrag für die gemeinsame Wohnung.
  • Nebenwohnung: Für Zweitwohnungen fällt grundsätzlich erneut Beitrag an. Wer für die Hauptwohnung zahlt, kann die Nebenwohnung befreien lassen – das geht nur auf Antrag.
  • Studierendenwohnheim: Einzelzimmer gelten oft als eigene Wohnung. Viele Bewohner müssen daher selbst zahlen oder eine Befreiung beantragen.
  • Übergang nach Umzug: Beim Wohnungswechsel immer an An- oder Ummeldung beim Beitragsservice denken, damit kein zweites Konto entsteht.

Wer kann sich befreien lassen?

Eine Befreiung kommt in Frage, wenn jemand bestimmte Sozialleistungen bezieht. Dazu zählen vor allem:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • BAföG (auch Schüler-BAföG), sofern man nicht bei den Eltern wohnt, die bereits zahlen
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld
  • Taubblinde Menschen und Sonderfürsorgeberechtigte (vollständige Befreiung)

Befreiung gibt es nur auf Antrag – mit Nachweis, zum Beispiel dem aktuellen Bescheid über BAföG, Bürgergeld oder BAB.

Wer Leistungen erhält, muss den entsprechenden Bescheid vorlegen. Ohne Nachweis läuft der Beitrag weiter. Die Befreiung gilt nie automatisch.

Gibt es einen ermäßigten Beitrag?

Ja. Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen den ermäßigten Beitrag. Er beträgt ein Drittel des vollen Beitrags, also aktuell 6,12 Euro im Monat. Die Ermäßigung betrifft insbesondere:

  • Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die wegen ihres Leidens dauerhaft keine öffentlichen Veranstaltungen besuchen können (Merkzeichen RF)
  • Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen (GdB von mindestens 60 allein wegen der Sehbehinderung, Merkzeichen RF)
  • Hörgeschädigte mit entsprechender Anerkennung

Taubblinde sowie Sonderfürsorgeberechtigte sind von der Zahlung vollständig befreit. Alle anderen mit Merkzeichen RF nutzen die Ermäßigung.

Wie beantrage ich Befreiung oder Ermäßigung?

Der Antrag läuft in zwei Schritten: Formular ausfüllen und Nachweise beilegen. Den Antrag sendet man per Post an den Beitragsservice. So klappt es ohne Umwege:

  • Formular für Befreiung oder Ermäßigung ausfüllen.
  • Aktuellen Nachweis beilegen: Bescheid über BAföG, Bürgergeld, BAB, AsylbLG oder Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen RF.
  • Beitragsnummer angeben oder, wenn neu, die Wohnungsdaten vollständig eintragen.
  • Antrag unterschreiben und fristgerecht absenden.

Drei-Monats-Regel: Wer innerhalb von drei Monaten nach Anspruchsbeginn beantragt, sichert die Befreiung rückwirkend ab dem ersten Anspruchsmonat.

Ab wann gilt die Befreiung?

Die Befreiung beginnt mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Voraussetzungen vorliegen, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten eingeht. Kommt der Antrag später, startet die Befreiung erst mit dem Monat der Antragstellung.

Beispiel: Das BAföG beginnt am 1. Oktober. Geht der Antrag bis 31. Dezember ein, läuft die Befreiung ab Oktober. Kommt der Antrag erst im Januar, startet die Befreiung im Januar.

Internationaler blick: wie hoch ist der beitrag anderswo?

Österreich hat 2024 umgestellt: Pro Haushalt fallen 15,30 Euro an. Je nach Bundesland kommt eine Landesabgabe hinzu, die bis zu 4,70 Euro betragen kann. Die Modelle unterscheiden sich, das Grundprinzip bleibt ähnlich: Haushaltsabgabe statt gerätebezogener Gebühren.

Typische fälle – so entscheiden sie richtig

Kategorie Was gilt Nachweis
Student mit BAföG in WG Befreiung möglich; ein WG-Mitglied reicht Befreiungsantrag ein oder zahlt stellvertretend nicht BAföG-Bescheid
Azubi mit BAB Befreiung möglich BAB-Bescheid
Student ohne BAföG Beitragspflicht; Prüfung Härtefall in seltenen Grenzfällen Einkommensnachweise für Härtefall
Zweitwohnung bei Pendlern Auf Antrag befreien, wenn für Hauptwohnung gezahlt wird Nachweis Hauptwohnsitz + Beitragsnummer
Merkzeichen RF Ermäßigter Beitrag von 6,12 Euro monatlich Schwerbehindertenausweis (RF)
Taubblind Vollständige Befreiung Ärztlicher Nachweis bzw. Ausweis

Was sie noch wissen sollten

Wer Post vom Beitragsservice ignoriert, riskiert Mahngebühren und Vollstreckung. Der Säumniszuschlag kann schnell spürbar werden. Reagieren Sie lieber früh und klären Sie Doppelanmeldungen, Umzüge oder Befreiungen sofort.

Bei knapper Kasse helfen Zahlungserleichterungen. In begründeten Fällen sind Raten oder Stundungen möglich. Das klappt nur, wenn Sie sich aktiv melden. Halten Sie Ihre Daten aktuell, vor allem nach einem Umzug oder bei einer Haushaltsgründung.

Praktische tipps für den antrag

  • Immer aktuelle Bescheide verwenden. Abgelaufene Nachweise führen zu Rückfragen.
  • Beginnt der Leistungszeitraum, notieren Sie sich die Drei-Monats-Frist im Kalender.
  • In WGs intern absprechen, wer zahlt oder wer den Befreiungsantrag stellt.
  • Für die Nebenwohnung rechtzeitig die Befreiung beantragen, sonst läuft der Beitrag parallel.

Kleine rechnung für wgs und paare

Drei Personen teilen sich einen Haushalt: 18,36 Euro geteilt durch drei ergibt 6,12 Euro pro Person. Damit liegt der Eigenanteil in vielen Fällen auf dem Niveau des ermäßigten Beitrags. Wer Anspruch auf Befreiung hat, zahlt nichts – das entlastet die ganze WG, wenn dadurch niemand extra zahlen muss.

Kein Gerät, kein Unterschied: Der Beitrag knüpft an die Wohnung an, nicht an Fernseher oder Handy.

Noch ein Punkt, der oft übersehen wird: Leben Studierende bei den Eltern, müssen sie selbst nichts anmelden, solange die Eltern für die Wohnung zahlen. Erst mit dem Auszug in die eigene Bleibe stellt sich die Frage nach eigener Zahlung oder Befreiung.

Laisser un commentaire

Votre adresse e-mail ne sera pas publiée. Les champs obligatoires sont indiqués avec *

Retour en haut