Die Antwort hängt von Freibeträgen, Kindern und Netto ab.
Dieser Überblick zeigt, ab welchem Einkommen es zu Abzügen kommt, wie der Freibetrag berechnet wird und was in der Praxis zählt.
Was 2025 gilt
Für Hinterbliebene wird nicht das gesamte Einkommen mit der Witwen- oder Witwerrente verrechnet. Ein gesetzlicher Freibetrag schützt einen Teil des Nettoeinkommens. Nur der Betrag darüber wirkt sich aus. Der Freibetrag orientiert sich am aktuellen Rentenwert und wird zum 1. Juli angepasst.
Von Juli 2025 bis Juni 2026 beträgt der monatliche Freibetrag 1.076,86 Euro – bundesweit einheitlich.
Lebt ein Kind im Haushalt, das Anspruch auf Waisenrente hat, erhöht sich der Freibetrag je Kind um 228,42 Euro. Diese Regel macht spürbar einen Unterschied, besonders bei Teilzeitjobs oder schwankendem Einkommen.
Ab wann die Rente tatsächlich gekürzt wird
Erst der Teil des maßgeblichen Netto-Einkommens, der den Freibetrag übersteigt, geht in die Rechnung. Davon werden 40 Prozent von der Hinterbliebenenrente abgezogen. Das gilt für Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Nur 40 Prozent des Betrags über dem Freibetrag mindern die Hinterbliebenenrente.
Eine wichtige Atempause gibt es direkt nach dem Todesfall:
Sterbevierteljahr: In den ersten drei Kalendermonaten wird die Rente in voller Höhe gezahlt, ohne Einkommensanrechnung.
Rechenbeispiele: So sieht die Kürzung aus
Die folgenden Beispiele nutzen die Werte für Juli 2025 bis Juni 2026. Grundlage ist stets das maßgebliche Netto.
| Netto pro Monat | Kinder | Überschuss über Freibetrag | Kürzung (40 %) |
| 1.200 € | 0 | 123,14 € | 49,26 € |
| 1.500 € | 0 | 423,14 € | 169,26 € |
| 2.000 € | 0 | 923,14 € | 369,26 € |
| 1.305,28 € | 1 | 0,00 € | 0,00 € |
| 1.500 € | 1 | 194,72 € | 77,89 € |
| 2.000 € | 1 | 694,72 € | 277,89 € |
Was als Einkommen zählt
Maßgeblich sind fast alle laufenden Einkünfte. Der Rentenversicherungsträger errechnet daraus ein pauschales Netto.
- Lohn oder Gehalt und Einkünfte aus Selbstständigkeit
- Laufende Renten (z. B. Altersrentenzahlungen)
- Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Nicht angerechnet werden bedarfsorientierte Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter. Auszahlungen aus staatlich geförderten Riester-Verträgen bleiben ebenfalls außen vor.
So wird das Netto ermittelt
Für die Anrechnung zählt nicht das Brutto, sondern ein pauschal bereinigtes Netto.
- Bei Arbeitsentgelt rechnet die Rentenversicherung pauschal 40 Prozent Abzüge.
- Bei laufenden Altersrenten werden in der Regel 14 Prozent abgezogen (13 Prozent, wenn der Rentenbeginn vor dem 1. Januar 2011 lag).
- Bei Mieteinnahmen sind es typischerweise 25 Prozent.
Grundsätzlich wird ein monatlicher Betrag zugrunde gelegt. Bei Erwerbseinkommen gilt meist der Durchschnitt des Vorjahres. Liegt das aktuelle Einkommen mindestens zehn Prozent darunter, kann der niedrigere aktuelle Wert verwendet werden.
Kleine und große Witwenrente: Was dahinter steckt
Die Art der Hinterbliebenenrente bestimmt die Ausgangshöhe. Je nach Fall gelten 55 Prozent oder – in älteren Konstellationen – 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Die Einkommensanrechnung kommt erst danach ins Spiel und benutzt immer dieselbe Mechanik mit Freibetrag plus 40-Prozent-Regel. Rechtsgrundlage ist Paragraf 97 SGB VI.
Sonderregeln und Übergangsschutz
Wer vor dem 1. Januar 2002 geheiratet hat und wenn mindestens eine Person vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, fällt häufig unter Vertrauensschutz. Dann können ältere, günstigere Regeln gelten. Zudem gilt: Bei einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wird Einkommen zuerst dort angerechnet und anschließend erst bei der Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Für den Grundrentenzuschlag in Hinterbliebenenrenten existieren ergänzende Regeln nach Paragraf 97a SGB VI.
Waisen dürfen unbegrenzt hinzuverdienen. Eine Anrechnung des Einkommens auf die Waisenrente erfolgt nicht.
So prüfen Betroffene ihren Fall
- Netto bestimmen: Brutto grob mit den Pauschalen bereinigen (z. B. Lohn minus 40 Prozent).
- Freibetrag abziehen: 1.076,86 Euro pro Monat; plus 228,42 Euro je waisenrentenberechtigtem Kind.
- Überschuss mit 0,4 multiplizieren: Das ist die voraussichtliche Kürzung.
Ein Beispiel: 1.600 Euro pauschales Netto, kein Kind. Überschuss 523,14 Euro. Kürzung etwa 209,26 Euro. Mit einem Kind sinkt der Überschuss auf 294,72 Euro und die Kürzung auf 117,89 Euro. Das zeigt, wie stark der Kinderfreibetrag wirkt.
Praxis, die oft Geld spart
Wer schwankendes Erwerbseinkommen hat, sollte prüfen, ob das aktuelle Einkommen mindestens zehn Prozent niedriger ist als der Vorjahresdurchschnitt. Dann kann der aktuelle, günstigere Wert herangezogen werden. Das reduziert die Anrechnung. Änderungen beim Einkommen, ein Ausbildungsstart oder -ende eines Kindes sowie Geburten gehören zeitnah an die Deutsche Rentenversicherung gemeldet. So vermeiden Betroffene Rückforderungen und sichern mögliche Nachzahlungen.
Häufige Fragen aus der Beratung
Zählt das Einkommen des neuen Lebenspartners? Nein, für die Einkommensanrechnung zählt das eigene Einkommen der oder des Hinterbliebenen. Gibt es eine Obergrenze, ab der die Witwenrente immer komplett entfällt? Eine starre Einkommensgrenze gibt es nicht. Ob die Rente auf null sinkt, hängt von der individuellen Rentenhöhe und dem Überschuss über dem Freibetrag ab.
Kann man neben der Hinterbliebenenrente arbeiten? Ja, Erwerbsarbeit ist erlaubt. Die 40-Prozent-Regel sorgt dafür, dass sich Arbeit in vielen Fällen trotz Anrechnung lohnt. Wer Riester-Leistungen bezieht, muss diese nicht in die Rechnung aufnehmen.
Zusätzliche Hinweise, die oft übersehen werden
Bei Teilzeit nach langer Vollzeit kann der Wechsel die Anrechnung dämpfen, weil das aktuelle Einkommen deutlich unter dem Vorjahr liegt. Ein formloser Hinweis an die Rentenversicherung reicht meist, um die günstigere Bemessung zu bekommen. Bei Mieteinnahmen helfen belegbare Kosten und Leerstandsnachweise, weil die pauschale Nettoermittlung durch tatsächliche Umstände korrigierbar sein kann.
Wer die eigene Lage genauer simulieren will, notiert die Einkommensarten, zieht die Pauschalen ab und rechnet die Überschüsse für mehrere Szenarien durch: mit und ohne Kind, mit geplantem Stundenumfang oder nach einer Gehaltserhöhung. Das schafft Planungssicherheit für das laufende Jahr und schützt vor Überraschungen bei der nächsten Anpassung zum 1. Juli.








